In der Probezeit haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich näher kennenzulernen. Sie können prüfen, ob die für die Arbeitsstelle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind. Und auch ob Einstellung und „Chemie“ passen. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder zum Ende der Probezeit ist daher relativ problemlos möglich. Aber darf eine vereinbarte Probezeit auch vom Arbeitgeber verlängert werden?
Dieser Frage geht eine aktuelle Veröffentlichung auf Handelsblatt.com mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer nach. Seine Antwort ist eindeutig: Der Arbeitgeber darf die Probezeit nicht einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, verlängern.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die beiden Vertragsparteien absprechen und eine Verlängerung einvernehmlich als Ergänzung im Arbeitsvertrag festhalten, führt der Fachanwalt weiter aus. Sinnvoll sei dies beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer während einer relativ kurzen vereinbarten Probezeit länger erkrankt war.
Den vollständigen Artikel können Sie hier einsehen:
https://www.handelsblatt.com/dpa/arbeit-darf-der-arbeitgeber-die-probezeit-verlaengern/25212344.html