Viele Beschäftigte in der Zeitarbeit können sich über mehr Gehalt freuen. Zum 1. April 2021 steigen die Tariflöhne in der Arbeitnehmerüberlassung um durchschnittlich 3 Prozent in Westdeutschland sowie um 7,1 Prozent in den östlichen Bundesländern. Die Bezahlung in Ost und West ist damit angeglichen.
„Rund 98 Prozent der Zeitarbeitnehmer unterliegen dem Tariflohn. Die Zeitarbeit ist damit faktisch eine der ersten Branchen, die die Angleichung der Löhne in Ost und West konsequent flächendeckend umsetzt“, erklärt Tempo-Team Geschäftsführer Uwe Beyer.
Diese Entwicklung geht auf einen Tarifabschluss zurück, der zwischen der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) im Dezember 2019 ausgehandelt wurde. Uwe Beyer saß als stellvertretender Verhandlungsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) mit am Verhandlungstisch.
„Angesichts der wirtschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen ist unsere Branche durch den vereinbarten Tarifvertrag wirklich fordert. Allerdings drückt sich in der Entlohnung auch die Wertschätzung für unsere vielen motivierten Zeitarbeitnehmer aus“, so Uwe Beyer. „Nicht zuletzt zeigt die Zeitarbeit in der Coronapandemie, wie wertvoll sie sowohl für die deutsche Wirtschaft als auch als Beschäftigungsmotor ist.“
Der aktuell geltende Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung wurde für die Dauer von 36 Monaten geschlossen und gilt bis Ende 2022. Neben weiteren Lohnrunden sieht er bis zum Ende der Laufzeit Anpassungen bei den Jahressonderzahlungen und im Urlaubsanspruch vor.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland stieg zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Ab 1. April beträgt der Mindestlohn in der Zeitarbeit mindestens 10,45 Euro – also knapp einen Euro mehr. Je nach Branche und Qualifikation gelten abweichende Regelungen, so steigt der Stundenlohn in der höchsten Entgeltgruppe in der Arbeitnehmerüberlassung ab April 2022 auf 23,72 Euro an.
Detaillierte Informationen zum Tarifvertrag und den Entgelten finden Sie unter: